Spass haben mit den Inkassovögeln
Es gibt Leute, die wehren sich auf ihre ganz eigene Art gegen die Nutzlosbranche. Ein zu durchaus fröhlichen Handlungen geneigter Nutzer hat mir kürzlich seinen gesamten Schriftverkehr und alle sonstigen Kontakte mit einem Inkassodienst zukommen lassen, der für den Nutzlosanbieter Webtains GmbH versuchte, dessen angebliche Forderung einzuziehen. Aber schauen wir uns doch mal an, was da alles in kurzer Zeit abgelaufen ist:
Was bisher geschah:
| 12.07.2010 | Brief von Rechtsanwalt M……. B……….. Behauptet, ich hätte offene Rechnungen bei einem Gläubiger “Webtains GmbH”. |
| 12.07.2010 | Mitteilung an RA M……… B…….., dass der Betrag bezahlt wird, sobald ein rechtsgültiger Vertrag vorgelegt wird, der diese Kosten rechtfertigt. |
| 13.07.2010 | Bei Rechtsanwalt M…………. B……..  angefragt, wo der Vertrag bleibt. Keine Antwort. |
| 13.07.2010 | Per Fax mitgeteilt, dass ich eine E-Mail geschickt habe. Bisher keine Antwort. |
| 14.07.2010 | Rückmeldung von Frau T……. W………, Mitarbeiterin von RA M……… B………. Füge das Bild eines erigierten, männlichen Genitals ein und sende es zurück mit der Frage, ob sie mich sexuell belästigen wollte. |
| 14.07.2010 | RA M…………. B……….. hat 10 Tage ab heute Zeit, die Forderung zu beweisen. |
| 15.07.2010 | Immer noch nichts. Habe die Bankverbindung angefragt, um den offenen Betrag zu zahlen. Die Antwort kam prompt. Habe dann geschrieben, dass ich jetzt doch nicht mehr zahlen will. Habe stattdessen die Bank angeschrieben und mitgeteilt, dass sie online-Betrügern Konto-Asyl gewährt |
| 15.07.2010 | Frau T….. W……. äußert sich nicht zu dem Vorwurf der sexuellen Belästigung. |
| 15.07.2010 | Frau T….. W……. möchte mich als Freund bei Facebook nicht hinzufügen. Werde Sie versuchen telefonisch zu erreichen. |
| 15.07.2010 | Rufe bei Frau T…… W…… an und frage vorsichtig nach, ob sie auch ja meinen Trojaner erhalten hat. Wenn nicht, dann würde er sich halt erst nächste Woche bemerkbar machen. |
| 16.07.2010 | Dieser RA M……… B………. hat sich immer noch nicht gemeldet. Ist wohl beschäftigt mit Betrügen. Webtains GmbH rührt sich auch nicht. Wohl auch am Betrügen. |
| 17.07.2010 | Der RA M…… B……… hat sich immer noch nicht gemeldet. Die Pfeife. Ich habe ihm noch 20 schwarze Seiten an sein Fax geschickt. |
| 17.07.2010 | Noch mal 50 schwarze Seiten an das Fax von RA M…… B…….. gesendet. |
| 17.07.2010 | Hier befindet sich das Managementsystem von Webtains GmbH: https://collection.digitalpayment.net/. Von dort aus werden die Mahnungen verwaltet. |
| 20.07.2010 | RA M……. B……… meldet sich nicht mehr. |
| 23.07.2010 | Interessant. Vor einigen Tagen hatte ich ein Bild einer sehr hübschen jungen Dame bei einem Dating-Portal unter dem Namen T…… W…….. mit der Anschrift bei RA M…… B……. eingestellt. Jetzt meldet sich bereits der 11. liebestolle Interessent. Antworte per eMail, dass Frau T……W…… unter der Adresse auch weitergehende Dienste anbietet.. |
| 24.07.2010 | Time is over. Der RA M…….. B………… hat innerhalb von 10 Tagen nicht reagiert. Jetzt werde ich richtig böse. Sein Bild mit Realdaten steht neuerdings auf einem Portal für homosexuelle Kontaktwünsche. Ob er ähnlich viel Interesse generiert, wie seine Mitarbeiterin Frau T……. W………? |
| 29.07.2010 | Dieser RA M…….  B……..hat sein Bankkonto bei der Volksbank HH. Diese haben bis jetzt sein Konto noch nicht gesperrt. Haben anscheinend keinen Ruf zu verlieren. |
| 05.08.2010 | Werde prüfen, ob die Hamburger Volksbank das Konto von Matthias Brandes gesperrt hat. Wenn nicht, dann ist das die perfekte Bank für andere Kriminelle. Da wird sich die BaFin mal eingehender damit befassen müssen. |
| 15.08.2010 | Ob RA M……. B……. auch die gestern in der Nacht abgesendeten 200 schwarzen Faxseiten alle ordnungsgemäß erhalten hat? |
| 17.08.2010 | Rufe Frau T…… W…… mal selbst in der Kanzlei an und melde mich als Interessent auf ihre Kontaktanzeige. Frau T……. W……. reagiert reichlich verschnupft. |
| 20.08.2010 | Nächste Woche sind Telefoniewochen, da lasse ich es alle 5 Minuten in der Kanzlei von RA M……. B…….klingeln. |
| To be continued |
Die Selbstsicht der Abzocker am Beispiel der Webtains GmbH
Mit der Webtains GmbH erfreut uns seit geraumer Zeit das Unternehmen eines Nico Neugeboren aus Halle/Saale mit seinen online-Angeboten wie z.B. songtexte-24.de, kochrezepte-sammlung.de, routenplaner-service.de oder tattoos-vorlagen.de u.a. denen allen eins gemein ist: per Google Adwords-Werbung tauchen diese Seite bei Eingabe entsprechender Suchwörter oder –stränge stets an oberster Stelle auf. Auf den Hinweis der Kostenpflicht wird bewusst verzichtet – würde ja nur unnötigen Webspace verbrauchen – der Nutzer soll sich gleich mit seinen Daten registrieren, um ihm dann baldmöglich eine Rechnung für ein untergeschobenes Abonnement präsentieren zu können.
Offensichtlich sieht sich die Webtains GmbH in der Tradition so klangvoller, wie verloschener Namen wie Go Web Ltd., Online Premium Content Ltd., Polyphem Media Ltd. oder Netcontent Ltd., die alle gleichartige Projekte so lange im Netz betrieben, bis sich die als Verantwortliche bezeichneten Personen wie z.B.  Michael Burat, Viliam Adamca oder Ronny Neugeboren – hatten wir den Namen Neugeboren nicht schon mal? – nun wirklich nicht mehr auf die Strasse trauen durften, so viel Begeisterung schlug ihnen für ihr Geschäftsmodell entgegen. Jedenfalls hatte der Volksmund mit der Wortprägung des „Frankfurter Kreisels“ rasch eine Bezeichnung für das Umfeld der Betreiber solcher Angebote. Das Zentralgestirn, um das die Trabanten des „Frankfurter Kreisels“ ihre Bahnen ziehen, ist natürlich jemand ganz anderes, aber das ist auch eine ganz andere Geschichte, deren Erzählung hier den Rahmen sprengen würde.
Die GEZ hat nichts zu melden
Wenn Sie keine Fernsehgebühren zahlen, bekommen Sie schnelle ein Problem mit der GEZ in Köln. Allerdings nur ein Kleines.
Gegen hartnäckige Schwarzseher ist die Behörde praktisch machtlos.
Die GEZ sagt: Wir erwischen jeden. Zum Beispiel Robert Schuster aus Hamburg. Der Student der Soziologie, bis vor einem Jahr war er außerdem noch Schwarzseher. Sogar einer, der sich für besonders schlau hielt. Schuster stellte den Fernseher so geschickt in sein Apartment, dass man von Außen das Flimmern nicht sah. Trotzdem bekam er eines Tages einen Brief. Auf dem stand das Kürzel GEZ und die Aufforderung, “vorhandene Rundfunkgeräte” anzumelden.
Schuster warf den Brief in den Papierkorb und freute sich über das gesparte Geld. Beim Abendessen schaltete den Fernseher ein und beim Frühstück das Radio. Bis eines Tages ein älterer Herr vor der Tür stand und ihm den Appetit verdarb. Der hatte einen Dienstausweis des Norddeutschen Rundfunk in der Hand und sagte mit freundlichem Lächeln: “Einer unserer Peilwagen hat Ihren Fernseher geortet.” Für vier Jahre mußte er Gebühren nachzahlen, rund 700,- EUR. “Die waren mir über”, sagt er – unter der Bedingung, dass sein tatsächlicher Name nicht genannt wird. Wäre Ihm sonst peinlich.
Und die GEZ ? Die schweigt. Erstens wegen des Datenschutzes und zweitens, weil sie es nicht nötig hat. Für sie war Schuster nur einer von rund drei Millionen “Neuanmeldungen” des Jahres. Denn die GEZ erwischt jeden.
Oder doch nicht ? Die GEZ, die “Gebühreneinzugszentrale”‘ ist eine der geheimnisvollsten deutschen Behörden. Über die GEZ rede, heißt über Ominöses sprechen. Über Agenten zum Beispiel, die nach Adressen von Schwarzsehern suchen. Über graue Lieferwagen mit Antennen auf dem Dach, die noch durch die dicksten Wände jeden Rundfunkapparat einpeilen können. Über Fernsehtechniker, die den Kabelanschluß kontrollieren wollen, und sich – kaum stehen sie vor dem Bildschirm – als Gebührenfahnder entpuppen. Oder darüber, dass das alles Quatsch ist und die GEZ eine ganz normale Behörde mit genau geregelten Kompetenzen.
Der GEZ Hausverbot erteilt!
Nahezu jeder kennt das: zuerst wird gebimmelt, dann Zettel im Briefkasten hinterlassen und schließlich tauchen in amtlichem Grün gehaltene Schreiben der GEZ auf. Zunächst höflich, dann neutral und zum Schluß schon reichlich barsch wird man frecherweise aufgefordert, die Anzahl seiner Rundfunkgeräte bekannt zu geben und vor allem, seit wann man diese Geräte betreibt. Neuerdings hat die GEZ doch kackfrech auch unsere Computer zu “neuartigen Empfangsgeräten” erklärt, weil ja zumindest theoretisch die Möglichkeit besteht, das ins Netz gestellte Angebot der “öffentlich-rechtlichen” Sender zu konsumieren. (In dem Zusammenhang frage ich mich schon länger, warum meine digitale Armbanduhr nicht auch ein “neuartiges Empfangsgerät” ist, schließlich könnte ich ja theoretische ein HDTV-Fernsehen integriert haben. Die Frage äußere ich aber nicht allzu öffentlich, ich will ja keine schlafenden Hunde wecken.)
Hat man den ersten Turnus dieser 3 Schreiben durchgestanden, taucht dann der nächst – nicht etwa der GEZ-Scherge meines Mißtrauens, sondern ein vollkommen neuer GEZ-Scherge auf. Ziel all dieser Aktionen ist es, mir die schöne Welt des “öffentlich-rechtlichen” Rundfunks und Fernsehens schmackhaft zu machen. Selbst dem Zähesten unter uns geht das irgendwann mal auf den Senkel, dass die herumlungernde Schar an GEZ-Schergen sich um meine Hauswände drückt, mit der Hoffnung doch eines Tages eingelassen zu werden und meine Rundfunkgeräte aufnehmen zu dürfen.
Seit neuestem habe ich Abhilfe geschaffen und meine Haustür mit dem folgendem Schild versehen:
OPM Media GmbH führte dieses mal kein Trophäenurteil herbei!
Die OPM Media GmbH, namentlich der Geschäftsführer Frank Drescher hat sich kürzlich über einen Artikel, der sich mit dem Zustandekommen von sogenannten Trophäenurteilen befasste, mit den Worten beschwert: “…. veröffentlichen Sie derzeit etliche unrichtige, beleidigende, bzw. strafrechtlich relevante Inhalte.”
Wir haben uns Frank Dreschers Kritik sehr zu Herzen genommen, was uns nun zu der folgenden Veröffentlichung veranlasst:
Amtsgericht Alzey
vom 10.06.2010 – 23 C 2/10 (Vertrag mit Abofallen-Betreiber ist anfechtbar). In diesem Fall klagte die OPM Media GmbH gegen einen Internetnutzer, der sich auf der Seite angemeldet hatte. Später erklärte der Verbraucher die Anfechtung seiner Willenserklärung auf Annahme des Vertragsangebotes. “Die Klägerin handelte in der Absicht, den Beklagten über die Entgeltlichkeit der Datenbank arglistig zu täuschen. Die Gestaltung des Internetauftritts war bereits durch die kostenhinweisfreie Gestaltung dazu konzipiert, den Beklagten über die Entgeltlichkeit in Ungewissheit zu lassen.” (Urteil, Seite 4). Das Gericht sieht die arglistige Täuschung auch aus einem anderen Grund als gegeben an: “Für die Annahme einer arglistigen Täuschung spricht zudem, dass ansonsten das Geschäftskonzept der Klägerin nicht plausibel erscheint. Unterstellt man, dass ein auf die Internetseite zugreifender Verbraucher die Vergütungspflichtigkeit kennen würde, ergibt sich die Frage, was diesen dazu verleiten sollte, das Angebot der Klägerin ohne vorherige Testmöglichkeit zu nutzen, wenn gerade eine Vielzahl vergleichbarer Angebote im Bereich der Mitfahrzentrale zur kostenlosen Nutzung über das Internet bereitsteht.”
Quelle: Diesen Prozess hat die OPM Media GmbH aufrichtig verloren
Die Trophäenurteile der Nutzlosbranche
Aus aktuellem Anlass, weil sich jemand genötigt sah, gegen eine Veröffentlichung auf diesem Portal vorzugehen, kopiere ich 1:1 einen Beitrag aus www.computerbetrug.de, der gut recherchiert ist und sich unangreifbar mit dem Thema befasst:
Immer wieder bringen die Nutzlos-Abzocker Hinweise auf Gerichtsprozesse, die sie gewonnen haben.
Sie nennen sogar Aktenzeichen und Datum. Sie posaunen diese Urteile in den Mahnbriefen herum und bezahlen sogar Newsportale dafür, dass sie “Nachrichten” über diese “wichtigen Urteile gegen säumige Schuldner” veröffentlichen.
Was ist da dran? – Stimmt das? – Muss man da vielleicht doch zahlen?
Zunächst mal unser Rat: tief durchatmen und entspannen. Diese Urteile sind absolut kein Grund zur Beunruhigung.
Nicht bluffen lassen.
In den meisten Fällen gibt es diese Urteile zwar tatsächlich. Trotzdem tun sie nichts zur Sache, sie bedeuten nicht, dass man grundsätzlich zahlen muss.
Warum ist das so? Wie kommen diese Urteile dann zustande?
OPM Media GmbH: Frank Drescher meldet sich zu Wort
Nach der Veröffentlichung des Beitrags “OPM Media GmbH und die Trophäenurteile” hat sich am 19.08.2010 um 17:31 Uhr ein Herr Frank Drescher per E-Mail an uns gewandt und nimmt mit einer massiven Drohung den erwähnten Beitrag unter Beschuss. Er sieht sich und seine “Firma” inhaltlich ungerecht behandelt und erwartet, wie nicht anders wohl zu erwarten war, dass wir den Beitrag von unserer Seite entfernen. Wir stellen hier mal den Inhalt der besagten E-Mail ein und nehmen den kritisierten Beitrag vorläufig aus dem öffentlichen Bereich von unserer Seite:
–
VON: Frank Drescher
AN: info/at/portavision.de
DATUM/ZEIT: 19.08.2010 17:31 Uhr
BETREFF: Unrichtige Behauptungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter
http://www.recht-frech.de/2010/08/19/opm-media-gmbh-und-die-trophaeenurteile/
veröffentlichen Sie derzeit etliche unrichtige, beleidigende, bzw.
strafrechtlich relevante Inhalte.
Wir setzen Ihnen eine Frist bis morgen früh, 20.8.2010, 9.00 Uhr um
uns die Löschung des Artikels zu bestätigen.
Wir gehen davon aus, dass dies einvernehmlich möglich ist und die
Beauftragung einer spezialisierten Anwaltskanzlei nicht nötig sein wird.
Herzlichen Dank vorab für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Drescher
Dipl. Marketingwirt
Geschäftsführer
M: +49 (0) 160 **** ** **
F: +49 (0) 800-552****-* (kostenlos)
OPM Media GmbH
Online Performance Marketing
Wilhelmsaue 1
10715 Berlin
HRB 125382 B
Amtsgericht Charlottenburg
UST-ID: DE261809932
–
unsere Antwort darauf:
Sehr geehrter Herr Drescher.
Wir haben bis auf weiteres den von Ihnen kritisierten Beitrag aus dem öffentlichen Bereich entfernt.
Mit freundlichem Gruß,
Laufenberg
–
Wir werden den besagten Beitrag zunächst aus der öffentlichen Reihe entfernen und nach weiteren Recherchen wie auch nach der Überarbeitung an die korrekte Adresse wieder einpflegen.
Wir können an dieser Stelle aber jetzt schon mal sagen:
Hallo, Herr Drescher.
Sollten uns weitere 1.500 Gäste von Ihnen und Ihren Machenschaften berichten, dann stecken Sie ganz schön tief in der Klemme.
Brieffreundschaft mit den Abzockern?
In den Kommentaren zu den diversen Artikeln über die Abofallen-Masche wird immer wieder geschrieben, wie gerne man Fanpost überstellen würde, ob mit und ohne Einschreiben bzw. Rückschein.
Der ein oder andere wird auf die Idee verfallen sein, zur Demonstration unseres Beifalls die Polizei einzuschalten, sich an den Verbraucherschutz zu wenden, übergeordnete Instanzen anzuschreiben oder am liebsten gleich dem zuständigen Abgeordneten im Bundestag sein Anliegen vorzutragen.
Kann man machen, wenn man zuviel Zeit, zuviel Papier, zuviel Tinte/Toner und zuviel Geld für Porto übrig hat und vor allem glaubt, die Abzocker würden ihre Fanpost auch lesen und sich den wohlgemeinten Applaus zu Herzen nehmen.
Einen leicht anderen Ansatz, den Abzockern aufzuzeigen, wieviel man von ihrem “Geschäftsmodell” Abonnementsverträge unterzujubeln hält, verfolgt das sogenannte “Kontoklatschen”.
Die Methodik ist für alle Fans des Abofallen-Abzockwesens leicht nachzuvollziehen, in der Auswirkung aber ungleich nachhaltiger, als alle Fanpost zusammen. Hier eine kleine Anleitung für jedermann:
Erfahrung mit einem GEZ-Schergen
“17. November, müde und abgespannt von der Arbeit fuhr ich in die Wohnung meiner Freundin. Dort war es aufgeräumt, im Kühlschrank war etwas zu essen. Nachdem ich mir den Magen vollgeschlagen hatte, machte ich es mir auf dem Sofa bequem. In diesem Moment klingelt es an der Wohnungstür. Ich gehe zur Tür und blicke durch den Spion. Dort stand ein etwa 40 Jahre alter, gut gekleideter Mann.
Kaum hatte ich die Tür geöffnet, fing der gute Mann auch schon an:
GEZ-Scherge: “Guten Tag, mein Name ist Lars Lästig, ich bin ihr Rundfunkgebührenbeaufftragter…..blabla……blabla”
GEZ? Wirklich ein GEZ-Scherge? Oh je…
GEZ-Scherge: “……….blabla……..sind sie FRAU ANJA K.?”
Hat der mich wirklich gerade gefragt ob ich Frau Anja K. (meine Freundin) bin? (Ich sehe nun wirklich nicht wie eine Frau aus, zudem trug ich einen deutlich sichtbaren 3-Tagesbart)
Das verschlug selbst mir die Sprache. Stille machte sich im Hausflur breit. Plötzlich traf mich der Hammer der Erkenntnis: Es gibt ein Leben nach dem Gehirntod, der Beweis steht vor dir. Pack den Typen ein und der nächste Nobelpreis ist dir sicher. Ich entschied mich dagegen, denn der gute Mann war sicher nicht stubenrein und ich antwortete ihm stattdessen, dass ich Gina W. sei, die uneheliche Tochter von Frau K.
GEZ-Scherge: “Na gut lassen wir das. Sie wissen sicher…….blabla……..verpflichtet ……….blabla……..anzumelden……”
Ich unterbrach den Redefluss des GEZ-Schergen nur ungern, aber ich teilte ihm mit, dass ich mal auf die Toilette müsste, versprach ihm aber, dass ich gleich wieder da bin und schloss die Tür hinter mir. Nach 5 Minuten gab es die ersten zarten Klingelversuche. Nach weiteren 3 Minuten klingelte er Sturm und ich öffnete wieder die Tür.
GEZ-Scherge: “Was haben sie denn solange gemacht?”
Wahrheitsgemäß antwortete ich ihm, dass ich ein lauwarmes Bier getrunken habe. Außerdem mussten mal wieder meine Fußnägel geschnitten werden.
GEZ-Scherge: “So eine Frechheit, so was habe ich ja noch nie erlebt….”
Ich musste dem guten Mann leider Recht geben und versprach meine Freundin noch heute Abend darauf anzusprechen, warum sie das Bier nicht in den Kühlschrank gestellt hatte. Wirklich eine Frechheit. Nun lief dieser geistige Tiefflieger rot an und rastete aus.
GEZ-Scherge: “Wenn sie noch weiter so ein Kasperltheater veranstalten, kann ich auch andere Seiten aufziehen. Ein Anruf von mir und die Polizei durchsucht ihre Wohnung……blabla……. das wird sehr teuer für sie……blabla”.
Logisch, mit Bundesgrenzschutz und Sondereinsatzkommando. Sichtbar eingeschüchtert versprach ich nun, effektiv mitzuarbeiten und mein Kasperltheater bleiben zu lassen.
GEZ-Scherge: “Besitzen sie einen Fernseher oder ein Radio?”
Freundlich gab ich dem Mann Auskunft. “Ja klar, ich besitze 2 Fernseher, 3 Radios, noch ein Radio in meinem Büro und zwei in meinen Autos.”
GEZ-Scherge: “Haben sie diese angemeldet?”
“Nein, bisher leider nicht.”
GEZ-Scherge: “Wie lange besitzen sie diese Geräte schon?”
“Ca. 10-12 Jahre.”
Uiiiii, jetzt war er am Sabbern, als er seine Provision in Gedanken überschlug. Nun ja, um es kurz zu machen, er hielt mir nach 1-2 Minuten zwei Zettel zur Unterschrift unter die Nase. Eine Anmeldung der GEZ und einen Schrieb, dass ich schon seit 5 Jahren die Geräte besitze. Beides auf den Namen und die Adresse meiner Freundin ausgestellt.
Freundlich wie ich nun einmal bin teilte ich ihm mit, dass ich weder Frau Anja K. bin, noch hier wohne.
GEZ-Scherge: “Wo wohnen sie denn?”
Ich: “Wissen sie das nicht?”
GEZ-Scherge: “Nee”
Ich: “Super, schönen guten Abend”
Ich schloss die Tür, schaltete die Klingel ab und den Fernseher ein, das Bier war auch schon etwas kühler. Wenn ich Glück habe, kommen vielleicht auch bald mal wieder die Zeugen Jehovas vorbei.”
Berlin: Kinder dealen im Auftrag der Drogenmafia mit Heroin
In der Hauptstadt werden täglich Schlagzeilen über Kinder geschrieben, die mit harten Drogen dealen, und von der Polizei kaum zu greifen sind.
Ein zwölf Jahre alter, libanesischer Junge war in Berlin-Kreuzberg mit größeren Mengen Heroin unterweges als er an einem Julinachmittag von der Polizei gestellt wurde.
Ein Elfjähriger, der noch keine drei Monate in Deutschland ist, sorgt in der Hauptstadt täglich für Schlagzeilen, weil er schon elfmal von der Polizei mit Drogen in der Schultasche auf den U-Bahnhöfen der Stadt geschnappt wurde.
