Jörg Kachelmann: Prozess im September?
Wie aus Justizkreisen bekannt wurde, soll frühestens Anfang September gegen Jörg Kachelmann vor der 5. Großen Strafkammer des Mannheimer Landgerichts der Prozess beginnen. Wenn das Gericht von einem dringenden Tatverdacht ausgeht, muss demnach das Hauptverfahren jetzt eröffnet werden.
Jörg Kachelmann sitzt seit dem 20. März in der Justizvollzugsanstalt Mannheim in Untersuchungshaft. Laut Strafprozessordnung (StPO) darf der Vollzug von Untersuchungshaft wegen derselben Tat nur dann über sechs Monate hinaus aufrechterhalten werden,
wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.
Der angesetzte Haftprüfungstermin fällt aus. Der Anwalt von Jörg Kachelmann, Georg Birkenstock, hatte beim Oberlandesgericht Karlsruhe eine Beschwerde gegen die Haftfortdauer eingereicht. Nun muss dort über eine Haftfortdauer eine Entscheidung gefällt werden.
Das Gericht hatte die Einlassungen Jörg Kachelmann als “wenig plausibel” erklärt, und die Aussage des mutmasslichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft.
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