SPD will Verbraucherabzocke bekämpfen
Eine Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 05.07.2010 lässt die Hoffnung aufkommen, dass der Verbraucher vor Abzocke mit einem Gewinnspielversprechen durch eine 0900er Rufnummer besser geschützt werden könnte.
Hier der Originalbeitrag:
Zur heutigen Diskussion über den Verbraucherschutz im Bereich Telekommunikation im Beirat der Bundesnetzagentur erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber und die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Waltraud Wolff:
Die Abzocke durch angebliche Gewinnversprechen darf sich nicht weiter lohnen. Geschädigte müssen zu ihrem Recht kommen; Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor dem fortgesetzten Missbrauch von (0)900er-Nummern geschützt werden. Dazu müssen die Verfahren gegen die Anbieter bei einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft gebündelt werden.
Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, werden weiterhin Verbraucherinnen und Verbraucher durch angebliche Gewinnversprechen zum Anruf von teuren (0)900er-Nummern verleitet. Zwar reagiert die Bundesnetzagentur wie jüngst bei einer Welle angeblicher Gewinnversprechen schnell: Bereits kurz nach Eingang der ersten Verbraucherbeschwerden über unverlangte Telefonanrufe mit Gewinnversprechen lässt die Bundesnetzagentur die entsprechenden Rufnummern abschalten. Gleichzeitig ordnet sie Rechnungslegungs- und Inkassoverbote für solche Rufnummern an, die im Rahmen der Gewinnversprechen bereits beworben worden waren.
Dies reicht aber nicht aus: Die Beschwerdezahlen steigen weiterhin. Die ständig fortgesetzte Belästigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zeigt, dass sich die Abzocke weiterhin lohnt.
Klagt jemand gegen diesen Missbrauch von Mehrwertdiensten, werden die Verfahren zu oft vorschnell eingestellt. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft kann dem entgegenwirken, dort würde sichtbar, dass es sich nicht um Einzelfälle sondern um Massen-Abzocke mit teilweise mehreren zehntausend Fällen handelt. Im Einzelfall ist der Schaden gering, in der Summe ist der Missbrauch aber lukrativ. Dies muss sich in der Strafverfolgung widerspiegeln.
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Den Originaltext sowie eine .PDF-Datei dazu finden Sie auf der Internetpräsenz der SPD-Bundestagsfraktion unter
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